Bewilligung von Solaranlagen
Motion im Grossen Gemeinderat, eingereicht am 10. Dezember 2007
-> An den Stadtrat überwiesen im August 2008
Der Stadtrat wird beauftragt, die Bauordnung dahingehend zu ergänzen, dass Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie im Rahmen der kantonalen Vorschriften grundsätzlich in allen Bauzonen zulässig sind.
Begründung (Auszüge):
In den letzten Monaten sind verschiedene Bauherren an uns getreten, deren Baugesuch für eine Solaranlage auf dem Dach aus Heimat- bzw. Ortsbildschutzgründen abgelehnt wurde. Dies auch in Quartieren, welche nicht zur Kernzone gehören. Wir sind der Meinung, dass der ökologische Nutzen ein grösseres Gewicht haben sollte, als die optischen Kriterien.
Die Effizienz einer Kollektoranlage zum Sammeln von Wärmeenergie ist unbestritten. So reduzieren solche Anlagen nicht nur massiv die Produktion von CO2 sondern rechnen sich auch für den Bauherrn. Auf Bundesebene wurde am 22. Juni 2007 der neue Artikel 18a im Raumplanungsgesetz verabschiedet: «In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.»
Ferner gilt in der kantonalen Bauverfahrensordnung unter §1 Ziffer k: [Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen:] «Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern in Bauzonen, soweit sie 35 m2 nicht überschreiten und eine zusammenhängende, die übrige Dachfläche um höchstens 10 cm überragende Fläche bilden; solche Anlagen sind jedoch bewilligungspflichtig in Kernzonen sowie im Geltungsbereich einer andern Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars.»
Jürg Altwegg, Gemeinderat
