Lauschangriff ohne Verdacht auf irgend eine Straftat
Durch das neue Nachrichtendienstgesetz wird es dem Geheimdienst erlaubt, in fremde Computer und Smartphones einzudringen und Überwachungssoftware (Trojaner) zu installieren. Damit erlangt er aus der Ferne die Kontrolle über Kamera, Mikrofon, GPS und Datenspeicher. Diese Mittel sind zweifellos ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die freie Meinungsäusserungsfreiheit. Beide dieser Grundrechte sind durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert.
Im Rahmen einer normalen Strafverfolgung dürfen in der Schweiz die Behörden das Telefon nur mit einer Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichtes abhören. Eine Telefonüberwachung wird nur bewilligt, wenn diverse im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die komplexe Regelung zeigt, wie den Grundrechten im Rahmen einer normalen Strafverfolgung Rechnung getragen wird. Sobald der Geheimdienst involviert ist, werden aber die Grundrechte mit Füssen getreten.
Vielleicht sagen Sie, was kümmert mich das? Ich bin nicht davon betroffen. Zudem ist es richtig, dass wir gefährliche Menschen zur Strecke bringen. Das Problem von Geheimdienstaktivitäten ist aber immer dasselbe. Gesucht wird die Nadel im Heuhaufen. Meistens sind von 10'000 Personen, die gemäss den Geheimdienstkriterien gefährlich sein sollten, nur eine Person wirklich ein Terrorist. Das Problem ist somit offensichtlich: Die Grundrechte von 9'999 Personen werden verletzt. Sie erleiden Nachteile und zudem besteht absolut keine Gewähr, dass die wirklich gefährliche Person eruiert werden kann. So waren 7 von 8 der Pariser Attentäter den Behörden als verdächtige Islamisten bekannt. Trotz einer Aufstockung des Französischen Geheimdienstes und einer massiven Kompetenzerweiterung infolge des Anschlages im Januar gegen die Redaktion des Magazines Charlie Hebdo konnten die Anschläge vom 13. November nicht verhindert werden.
Damit der Geheimdienst in fremde Computer und Smartphones eindringen und Überwachungssoftware (Trojaner) installieren kann, nimmt der Geheimdienst teure Dienstleistungen von zwielichtigen Drittanbietern in Anspruch, welche solche Schadsoftware entwickeln und verkaufen. Anbieter, die gleichzeitig an totalitäre Staaten wie Oman, Turkmenistan, Sudan oder Syrien liefern. Wieso sollen wird diesen Anbietern vertrauen. Damit werden neue Sicherheitslücken geschaffen. Der Softwareanbieter und der Geheimdienst, aber auch allfällige kriminelle Hacker, kennen durch eine solche Software alle Angaben, welche Sie beim E-Banking verwenden. Finden Sie das wirklich gut? Ist es nicht seltsam, wenn einerseits das Bankgeheimnis durch die Verfassung geschützt werden soll und andererseits der Geheimdienst jede Bewegung auf Ihrem Computer überwachen kann.
Das neue Nachrichtendienstgesetz erlaubt unsere Überwachung präventiv und ohne klare Verdachtsmomente. Deshalb ist das Nachrichtendienstgesetz unnötig. Für die Verfolgung von terroristischen Aktivitäten sind bereits heute die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden zuständig. Mehr ist nicht nötig.
Unterschreiben Sie darum das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz (vgl. www.nachrichtendienstgesetz.ch/wp-content/uploads/NDG-3.pdf).
Christian Griesser, Gemeinderat Grüne