Viel zu schwache Lenkung öffentlicher Parkplätze

Di 26.11.19

Das Parkieren auf öffentlichem Grund soll neu über die flächendeckenden blauen Zonen einheitlicher sowie stadt- und anwohnerverträglicher geregelt werden. In den blauen Zonen werden hier ansässige Personen und Firmen, über gegen eine Gebühr zu lösende Parkkarten, bevorzugt behandelt. Mit dem freien Parkieren von Pendlerfahrzeugen in den Quartieren soll Schluss sein. In den Zentrums- und Quartierzonen soll weiterhin für Kunden und Besucher, neben der überall wirksamen zeitlichen Beschränkung der blauen Zone, eine zusätzliche Benutzungs-Gebühr zur lenkungswirksamen Bewirtschaftung erhoben werden. Soweit so gut. Diese Anliegen werden von den Grünen/AL grundsätzlich unterstützt. Nicht einverstanden sind wir aber mit der unbeschränkten Abgabe von Parkkarten, welche faktisch für jedes hier eingelöste Fahrzeug einen zusätzlichen Parkplatz im öffentlichen Raum garantieren.

Die Parkplatz-Verordnung (kürzlich wurde eine Aktualisierung durch den Gemeinderat verabschiedet) regelt die Parkierung auf privatem Grund (für natürliche Personen wie auch für das Gewerbe). Mithin ein wesentliches Konzept dort ist der Auftrag, dass privat induzierte Parkierungen (wenn immer möglich) auch auf privatem Areal eingerichtet werden müssen.

Die aktuelle Parkplatzbewirtschaftungsvorlage sieht nun vor, dass davon unabhängig und ohne Bedingung für jedes eingelöste Fahrzeug (privat oder gewerblich) eine Parkkarte zur Benützung des öffentlichen Grundes ausgegeben werden kann. Dies steht erstens im Widerspruch zum obigem Grundsatz aus der Parkplatzverordnung. Zum zweiten werden damit auch die Bestimmungen der Maximalwerte für das Parkieren auf privatem Grund (gemäss Parkplatz-Verordnung) ausgehebelt und unzulässig ausgeweitet: Für jedes Fahrzeug, das in Winterthur eingelöst ist, soll neben den dafür "bewilligbaren" Parkplätzen auf privatem Grund zusätzlich und permanent auch noch einer auf dem öffentlichen Grund zur Verfügung stehen!

Dieses Ansinnen geht zu weit und muss korrigiert werden. Andere Städte, wie z.B. Biel, kennen bei der Vergabe von Parkkarten Bedingungen in Bezug auf bereits vorhandenen Parkraum am entsprechenden Wohnort. Die Grünen/AL werden deshalb in der kommenden Beratung im Gemeinderat, wie bereits schon in der Vernehmlassung, entsprechende Anträge zur bedingten Parkkartenabgabe stellen.

 

Weitere Auskünfte erteilen gerne:


Reto Diener, Gemeinderat, Mitglied BBK, Co-Präsident Grüne, 076 540 90 46
Florian Heer, Gemeinderat, Präsident SSK, 078 912 13 41