Zementierung der ineffizienten, automobilen Pendlerströme
Die Ablehnung der letzten Vorlage der Parkplatzverordnung durch das Volk (2015) begründet der Stadtrat mit dem Argument, es hätte sich um eine Revision gehandelt, die gegen das Gewerbe gerichtet gewesen wäre. Diese Interpretation ist willkürlich und verkennt die offensichtliche Tatsache, dass der Abstimmungskampf hauptsächlich gegen die damals noch mitenthaltene und vorgesehene Bewirtschaftungspflicht gerichtet war (gegnerisches Plakat: Parkuhr). Es kann damit genauso gut argumentiert werden, ohne diese Bewirtschaftungspflicht wäre die Vorlage vom Volk angenommen worden.
Fakt ist, dass die jetzt vorliegende Verordnung vor allem und insbesondere genau jenen Anteil des Verkehrs wieder besonders hätschelt, welcher Hauptverursacher von Staus in der Innenstadt zu den Hauptverkehrszeiten ist: Der automobile Pendlerverkehr. Diesem werden überall die roten Parkplatzteppiche ausgerollt. Man muss sich nicht wundern – und es passt hervorragend zu den Stillstandszahlen der Mobilitätserhebung, die vor kurzem veröffentlicht wurden – dass damit genau das Gegenteil dessen erreicht wird, was eigentlich gemäss lokalen UND kantonalen Vorgaben erreicht werden muss: Nämlich die Reduktion der Transportanteile des Autoverkehrs in den Pendlerströmen. Mit dieser Vorlage zementieren wir auf Jahrzehnte hinaus den falschen Anreiz, weiterhin allein mit dem eigenen Auto am Morgen in die Stadt hinein und am Abend wieder hinaus zu fahren.
Kurz die wichtigsten Begründungen dazu (im Vergleich zur letzten Vorlage und einer aktuell ebenfalls laufenden Revision in der Stadt Uster):
- Die Reduktionswerte für die Beschäftigtenparkplätze in den vom ÖV gut erschlossenen Gebieten sind massiv erhöht worden (um 25 bis 50%!). Diese Werte entsprechen damit nun der analogen Vorlage aus der sehr viel kleineren Stadt Uster. Die Grossstadt Winterthur vergleicht sich also nicht mehr mit der Grossstadt Zürich, sie nimmt sich vielmehr die sehr viel kleinere Stadt Uster zum Vorbild!
- Betriebe können auch bei grössen Umbauprojekten jederzeit den Erhalt der bisherigen Parkplätze (also nochmals mehr) geltend machen.
- Neuansiedlungen von Firmen sollen schliesslich mit nochmals deutlich höheren Bewilligungszahlen von Beschäftigtenparkplätzen geködert werden dürfen. Unser Erachtens eine klare Verletzung der Rechtsgleichheit!
Fazit: Die neue Vorlage widerspricht den kommunalen und kantonalen Zielvorgaben zur Modalsplit-Verschiebung. Sie versucht diese gleichsam, und mit höchst zweifelhaften Ausnahmebestimmungen, zu torpedieren. Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bewohner und Bewohnerinnen dieser Stadt werden weiterhin und noch mehr im Stau ersticken. Busse sowie Transport- und kundenorientiertes Gewerbe werden weiterhin und noch mehr in den Autoschlangen stecken bleiben. Dass Winterthur sich in dieser Beziehung mit der fast vier Mal kleineren Stadt Uster vergleicht kann ja wohl nicht der Ernst des Stadtrates sein.
Winterthur, 20. November 2017, Reto Diener, Co-Präsident Grüne Winterthur